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   LG Wuppertal, 26.08.2008 - 6 T 550/08   

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https://dejure.org/2008,21419
LG Wuppertal, 26.08.2008 - 6 T 550/08 (https://dejure.org/2008,21419)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 26.08.2008 - 6 T 550/08 (https://dejure.org/2008,21419)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 26. August 2008 - 6 T 550/08 (https://dejure.org/2008,21419)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Gebührenfestsetzung in einem streitigen Verfahren einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anspruch auf Festsetzung einer Erhöhungsgebühr für eine Merhfachvertretung; Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine Erhöhungsgebühr; Bestimmung des richtigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 996
  • Rpfleger 2009, 52
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus LG Wuppertal, 26.08.2008 - 6 T 550/08
    Die Wohnungseigentümer sind in einem solchen Fall nach einhelliger Auffassung als mehrere Personen im Sinne der eingangs genannten Vorschrift des RVG anzusehen (vgl. statt aller: BGHZ 163, 154; BGH, NJW 2007, 1464).
  • OLG Schleswig, 27.02.2008 - 2 W 26/08

    Vergütung des Rechtsanwalts bei Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Auszug aus LG Wuppertal, 26.08.2008 - 6 T 550/08
    Unerheblich ist dabei auch, ob die Antragsgegner als übrige Wohnungseigentümer bei der Mandatserteilung und im folgenden durch die Verwalterin vertreten wurden (OLG Schleswig-Holstein, MDR 2008, 713; BGH, NJW 2007, 1464).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 20 W 5/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulassungserfordernis für sofortige weitere

    Auszug aus LG Wuppertal, 26.08.2008 - 6 T 550/08
    Eine Kostenentscheidung nach § 47 WEG (a.F.) kommt bei der Kostenfestsetzung in Wohnungseigentumssachen nicht in Betracht (OLG Frankfurt, ZWE 2007, 370).
  • LG Nürnberg-Fürth, 03.05.2010 - 14 T 1536/10

    Gebührenansatz hinsichtlich der Rechtsanwaltsvergütung in vor dem 01.07.07

    Die Komplettaufhebung - ohne Übergangsregelung - der Vorbemerkung Abs. 3.2.1 Abs. 1 Nr. 2 c a.F. VVRVG schuf eine systemwidrige Regelungslücke, die sinnvollerweise nur durch die weitere Anwendung dieser Vorschrift auf WEG - Altverfahren geschlossen werden kann (vgl. LG Wuppertal ZMR 08, 996):.
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