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LG Wuppertal, 26.08.2008 - 6 T 550/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit über die Gebührenfestsetzung in einem streitigen Verfahren einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anspruch auf Festsetzung einer Erhöhungsgebühr für eine Merhfachvertretung; Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine Erhöhungsgebühr; Bestimmung des richtigen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mettmann, 23.11.2007 - 7 II a 26/07
- LG Wuppertal, 26.08.2008 - 6 T 550/08
Papierfundstellen
- ZMR 2008, 996
- Rpfleger 2009, 52
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
Auszug aus LG Wuppertal, 26.08.2008 - 6 T 550/08
Die Wohnungseigentümer sind in einem solchen Fall nach einhelliger Auffassung als mehrere Personen im Sinne der eingangs genannten Vorschrift des RVG anzusehen (vgl. statt aller: BGHZ 163, 154; BGH, NJW 2007, 1464). - OLG Schleswig, 27.02.2008 - 2 W 26/08
Vergütung des Rechtsanwalts bei Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; …
Auszug aus LG Wuppertal, 26.08.2008 - 6 T 550/08
Unerheblich ist dabei auch, ob die Antragsgegner als übrige Wohnungseigentümer bei der Mandatserteilung und im folgenden durch die Verwalterin vertreten wurden (OLG Schleswig-Holstein, MDR 2008, 713; BGH, NJW 2007, 1464). - OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 20 W 5/07
Wohnungseigentumsverfahren: Zulassungserfordernis für sofortige weitere …
Auszug aus LG Wuppertal, 26.08.2008 - 6 T 550/08
Eine Kostenentscheidung nach § 47 WEG (a.F.) kommt bei der Kostenfestsetzung in Wohnungseigentumssachen nicht in Betracht (OLG Frankfurt, ZWE 2007, 370).
- LG Nürnberg-Fürth, 03.05.2010 - 14 T 1536/10
Gebührenansatz hinsichtlich der Rechtsanwaltsvergütung in vor dem 01.07.07 …
Die Komplettaufhebung - ohne Übergangsregelung - der Vorbemerkung Abs. 3.2.1 Abs. 1 Nr. 2 c a.F. VVRVG schuf eine systemwidrige Regelungslücke, die sinnvollerweise nur durch die weitere Anwendung dieser Vorschrift auf WEG - Altverfahren geschlossen werden kann (vgl. LG Wuppertal ZMR 08, 996):.